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[Vorstandschaft][Beitrittserklaerung]

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person werden , deren bürgerlicher Ruf unbescholten ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Zielen gem. §2 des HV bekennt.

Auch juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden. Die Aufnahme ist durch schriftliche Beitrittserklärung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt kann nur zum Schluss des laufendem Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand erfolgen.

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